Bebauung Areal Rauenstein-Park

Aktueller Stand Bebauungsplan Kibler - Rauenstein

17.04.2024 Aktueller Stand in der Diskussion um den Bebauungsplan „Kibler-Rauenstein“:

Im Auftrag von NABU Überlingen, DUH und der Bürgerinitiative Rauensteinpark wurde von einem annerkanten Biologen und Fachgutachter für Fledermäuse und Vögel/Reptilien – der im Übrigen auch schon für die Stadt tätig war und ist, dessen Fachkompetenz also von der Stadt anerkannt ist - ein Fledermausgutachten erstellt. Das Ergebnis dieser Studie war eine Ablehnung der geplanten Bebauung. Das Gutachten wurde vor der Abstimmung im Gemeinderat am 29.9.2021 der Stadtverwaltung und allen Mitgliedern des Gemeinderates zugesandt. Nicht unerwartet gab es keinerlei Reaktion auf dieses Gutachten, es wurde nicht berücksichtigt.

Stattdessen wurde auf Kosten der Steuerzahler von der Stadtverwaltung ein neues, zweites Gutachten in Auftrag gegeben, das dann als Grundlage für die Entscheidungsfindung im GR diente.

Es ist nicht nur das Fledermausgutachten, das die Bebauung sehr kritisch sieht. Alle fundierten Stellungnahmen der Institutionen (NABU, LAD, DUH, LRA, Polizei RV, Forstamt) und erneut der 52 Bürger insgesamt (2021 waren es 151!) wurden – wie leider in Überlingen immer wieder praktiziert - lapidar und ohne Einzelprüfung abgelehnt.

Auch die Tatsache, dass der Parkplatz zu einem geringen Teil versiegelt ist und nicht als bebaubare Fläche zu bezeichnen ist, wird nirgends erwähnt, genau wie auch die rechtliche Vorgabe eines Mindest- Sicherheitsabstand von 30m für Bäume von der Bebauung (§4 Abs.3 LBO), der hier auf 20m reduziert wurde.

Nach wie vor schließt auch die neue, reduzierte Planung, die mehrheitlich vom Gemeinderat am 13.03.2024 verabschiedet und am 04.04.2024 im HalloÜ veröffentlich wurde, den Verlust eines Teiles der denkmalgeschützten Parkanlage nicht aus, der jetzige Planungsstand muss als Einstieg in eine in der Zukunft mögliche Bebauung des Areals gesehen werden. Dass Aussagen, dass der Park erhalten bleiben soll, zu einem späteren Zeitpunkt nichts wert sind, zeigt sowohl die aktuelle Meinungsänderung in den Gremien der Stadt zum Thema Rauensteinpark wie auch die frühere Aussage zum Areal Rauenstein-Ost, das noch vor wenigen Jahren als Landschaftspark erhalten bleiben sollte, und das jetzt auch Gegenstand von fragwürdigen Tauschgeschäften mit Immobilien-Investoren ist – mit Zustimmung des Gemeinderates und gegen den Willen der Bürger.

Es ist und bleibt Ziel der Bürgerinitiative Rauensteinpark dieses Bauvorhaben gänzlich zu stoppen!

Rechtliche Schritte im Form einer Normenkontrollklage sind nicht ausgeschlossen.

 

Die Vorgeschichte um den Erhalt des Rauensteinparks

Auch hier hat der Gemeinderat mehrheitlich bei drei Gegenstimmen einem geänderten Bebauungsplan „Kibler-Rauenstein“ gegen die Bedenken von mehr als 150 Bürgern und gegen die Willensbekundung von mehr als 600 Bürgern in Rahmen eine Unterschriftensammlung zugestimmt..

Der jetzt beschlossene Bebauungsplan sieht vor, dass im Bereich nördlich der Rauensteinstrasse eine Nachverdichtung bzw. eine Aufstockung der vorhandenen Bebauung möglich sein wird. Im Bereich der Kiblersteige wird ein zusätzliches Baufenster ausgewiesen, das wir mit Sorge sehen, wurde doch auch aus Reihen des GR geäußert, dass das das Einstiegsszenario für eine weitere Bebauung zu einem späteren Zeitpunkt sein kann. Im Bereich des Parkplatzes wurde eine Bebaung zugelassen, und auch hier wurden Bedenken von Naturschutz (Erhalt des Baumes, Abstand zum Wald im Rauensteinpark) und Belange des Denkmalschutzes nicht beachtet. Wie auch bei der Umwidmung der Gemeinbedarfsfläche für den Bau der Laserklinik ist hier möglicherweise eine rechtliche Bewertung des Vorgehens sinnvoll, denn rechtliche Vorgaben des BauGB, Denkmalschutzes etc. wurden hier außer acht gelassen.

Rückblick

Um das veränderte Baukonzept und die derzeitige Situation einzuschätzen, ist eine Rückschau auf die Ereignisse des vergangenen Jahres nötig.

Am 29. September 2021 hatte der Gemeinderat dem Teilbebauungsplan „Kibler-Rauenstein“ zugestimmt, am 28.Oktober wurde er im Amtsblatt veröffentlicht. Der Plan sah im Nordteil des Parks eine Bebauung mit 50 Wohneinheiten in 4 Blöcken vor, der mittlere und größte sollte bei 12 m Höhe vier Geschosse umfassen.

Die Bürgerinitiative appellierte an die Überlinger, ihre schriftlichen Einwände an die Stadt zu richten. 151 Einsprüche wurden vom 08. November bis 10. Dezember 2021 dem Bauamt zugesandt, darunter auch die von verschiedenen Verbänden, wie NABU, BUND, DUH. LRA und dem Landesamt für Denkmalschutz. Sie alle vereint die Überzeugung, dass die geplante Bebauung ein kostbares Naherholungsgebiet und ein Natur- und Kulturdenkmal schädigen, das Orts- und Landschaftsbild und das lokale Kleinklima im Rauenstein-Quartier stark beeinträchtigen und die Biodiversität gefährden würde. Der Park dürfe als Grüne Lunge, Wasserspeicher und Klimapuffer nicht auf’s Spiel gesetzt werden. Das würde einer zukunftsweisenden Stadtentwicklung entgegenstehen.

Gleichzeitig sammelte unsere Initiative im November und Dezember 1055 Unterschriften von den Ortsansässigen, die sich in einem Bürgerantrag gegen eine Parkbebauung aussprachen. Es sollte damit eine Anhörung und eine erneute Behandlung des Themas im Gemeinderat erwirkt werden. Die Initiative richtete an den Gemeinderat die Aufforderung, den Teilbebauungsplan „Kibler-Rauenstein“ zu verwerfen und den Park als Ganzes zu erhalten. Der Anhörung und der Wiederaufnahme des Themas Rauensteinbebauung wurde für den 16. März 2022 stattgegeben.

Der Gemeinderat sah sich nach der Anhörung am 16. März 2022 nicht in der Lage, über den Bürgerantrag einen Beschluss zu fassen. Ein Antrag des BÜB+, der Rat solle aus seiner Mitte einen Bürgerentscheid beschließen, wurde mit der Begründung abgewiesen, dass die 3 Monatsfrist abgelaufen sei.

Nach der Aussetzung des Beschlusses und der Absage an einen Bürgerentscheid prüfte der Gemeinderat bis September 2022 die schriftlichen Einwände der Bürger und Verbände.

Bebauung Areal Rauenstein-Park

Der Rauensteinpark ist ein Kleinod Überlingens, im Osten auf der Höhe mit einem unvergleichlich schönen Blick auf den See und die Stadt gelegen. Ein großes Parkensemble mit einem reizenden Schlösschen, mit einem alten eingewachsenen Baumbestand u.a. mit einem einzigartigen Mammutbaum. Der Rauensteinpark ist ein romantischer Schlosspark, wie es auf Grund von Gestaltung und Lage wenige gibt.

Dieser unbedingt erhaltenswerte Park soll zwar im wesentlichen trotz der von der Stadt geplanten Baumaßnahmen erhalten bleiben, aber auch der jetzt verabschiedete Bebauungsplan verändert das denkmalgeschützte Gesamtensemble. Und das in einem vom Gemeinderat unverständlicherweise mehrheitlich beschlossenen nicht zu begründendem Schnellverfahren. Hauptargument: bezahlbarer Wohnraum. Dass Überlingen bezahlbaren Wohnraum braucht, dem wird niemand widersprechen. Abgesehen davon, dass dies im vorgesehenen Verfahren nicht garantiert ist - nicht auf diese Weise, nicht durch Zerstörung dieses einzigartigen Parks.

Die beschlossene Bebauung Südlich Härlen, die Bebauung Kramer Areal mit mehr als 500 Einheiten, die abgeschlossene Bebauung Anna Zentrgraf Strasse decken den Bedarf mehr als geplant (Quelle: Stellungnahme der Verwaltungsspitze). Eine Bebauung im Bereich Kibler-Rauenstein und Rauenstein Ost lehnen wir nach wie vor ab!

 

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